Urheberrechtsverstoß: YouTube muss nur Postanschrift rausgeben
Der Rechteinhaber kann bei einer Urheberrechtsverletzung (z.B. illegales Hochladen eines Films) vom Plattform-Betreiber nur die Postanschrift des Nutzers verlangen. E-Mail-, IP-Adresse oder Telefonnummer müssen nicht herausgegeben werden.
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