Private Krankenversicherung darf Kostenübernahme für künstliche Befruchtung nicht auf Verheiratete beschränken
Eine privat krankenversicherte Frau mit Kinderwunsch muss nicht verheiratet sein, wenn sie krankheitsbedingt eine künstliche Befruchtung braucht. Anderslautende Versicherungsbedingungen sind unwirksam. Drei Versuche müssen aber reichen.
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