Was zahlt die Versicherung, wenn der Parkettboden nur teilweise beschädigt wurde?
Der Umfang der Regulierungspflicht der Versicherung richtet sich bei nur teilweise beschädigten Sachen nach Erforderlichkeit und Zumutbarkeit. Eine Teilzahlung zur Schadensregulierung ist nicht ausreichend, wenn der Teilaustausch des Parkettbodens zu einem nicht hinnehmbaren optischen Bruch zwischen Wohn- und Essbereich führt.
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