Discobetreiberin haftet für rutschige Tanzfläche
Der Betreiber einer Disco muss dafür sorgen, dass die Tanzfläche möglichst frei von Gefahren für die Gäste ist. Die Tanzfläche muss regelmäßig durch einen Mitarbeiter abgegangen und auf Getränkepfützen sowie Scherben kontrolliert werden.
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