Pilzsammlerin muss sich im Unterholz vorsichtig bewegen
Wird einem Waldbesucher eine Stolperfalle zum Verhängnis, kann er den Waldbesitzer in der Regel dafür nicht verantwortlich machen. Egal, ob der Besucher dabei abseits der Waldwege über ein Drahtgeflecht stürzt oder über Wurzelwerk.
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