Wer im Wohnmobil auf einem öffentlichen Pkw-Parkplatz übernachtet, handelt ordnungswidrig
Wer in seinem Wohnmobil auf einem nur für Pkw zugelassenen Parkplatz übernachtet, verstößt gegen das Landesnaturschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein hiernach verhängtes Bußgeld ist rechtmäßig.
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