Immobilienerwerb: Besteht eine Hinweispflicht auf versteckte Mängel?
Ja, auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Andernfalls kann der Käufer Schadensersatz verlangen, wenn er beweisen kann, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren.
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