Notfallschlüssel in Vermieterhand: Nur mit Zustimmung des Mieters
Nicht jeder Mieter hat es gerne, wenn der Vermieter über einen Zweitschlüssel für die Wohnung verfügt. Das muss er auch nicht akzeptieren. Er darf den Schlüssel jederzeit herausverlangen. Auch den sogenannten Notfallschlüssel.
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