Zur Häufigkeit des Grillens in der Nachbarschaft
Einem Nachbarn kann untersagt werden, an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- bzw. Feiertagen und mehr als viermal im Monat mit einem Elektrogrill zu grillen. Die Belästigung der Nachbarn durch Rauch und Grillgeruch ist zu berücksichtigen.
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