Direkt zum Inhalt

Mieterhöhung in zu kleiner Schrift ist formell unwirksam

Mieterhöhung & Mietbeendigung 24. Februar 2025
Image
Schreiben zur Mieterhöhung.

Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Der Text zu Mieterhöhung muss für den Leser mühelos lesbar sein. Ist die Schriftgröße zu klein, ist die Mieterhöhung unwirksam.

Nach Abschluss mehrerer Arbeiten an einem Mietshaus hatte die Vermieterin im September 2019 die Miete erhöht. Zur Begründung verwies sie auf eine beigefügte »Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung«. Diese konnte allerdings von der Mieterin nicht gelesen werden. Die Vermieterin hatte eine Schriftgröße von 4–5 gewählt. Die größten Buchstaben waren maximal 2 mm hoch. Die meisten kleineren Buchstaben und Ziffern waren im Bereich von 1 mm. Die Mieterin weigerte sich deshalb, die Mieterhöhung zu akzeptieren.

Das Landgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Zahlung der erhöhten Miete bestehe nicht, da die Modernisierungsmieterhöhung formell unwirksam sei. Denn die Begründung zur Mieterhöhung sei nicht ausreichend lesbar.

Zwar sehe das Gesetz für Erklärungen in Textform keine normierte Mindestgröße von Text oder Zahlen vor. Es liege aber in der Natur der Sache, dass der Zweck der Textform nur erreicht werde, wenn der Text für einen Durchschnittskunden mühelos lesbar sei.

Dies war laut Gericht hier nicht der Fall. Die Schriftgröße von 4–5 liege unterhalb der typischerweise noch als ausreichend anzusehenden Schriftgröße von 6. Die geringe Schriftgröße werde auch nicht durch sonstige Faktoren wie etwa eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, was im konkreten Fall auch nicht gegeben war. Die Schrift war vielmehr mindestens teilweise leicht verschwommen.

LG Darmstadt, Urteil vom 28.5.2024, 8 S 7/23

Tipp: Viele Mieter wissen nicht, wann sie tatsächlich ein Recht auf Mietminderung haben. Dieses Recht tritt bereits durch Gesetz ein, sofern die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Eine Zustimmung des Vermieters zur Minderung ist nicht erforderlich. Erforderlich ist jedoch, dass der Mieter den Vermieter über den Mangel informiert. Erstellen Sie Ihr Anschreiben zur Mietminderung mit Smartlaw. Sie brauchen keine Rechtskenntnisse, sondern können sich auf die hilfreichen Tipps und Hinweise unserer Rechtsexperten verlassen. Sie brauchen auch nicht viel Zeit. Smartlaw erstellt Ihr individuelles Anschreiben basierend auf den Antworten, dies sie innerhalb des Frage-Antwort-Dialogs geben. So schnell erhalten Sie Ihr persönliches Anschreiben zur Mietminderung – schnell, einfach, verständlich und kostengünstig.