Nebenkostenprivileg fällt weg: Was das für die Kabelgebühr heißt
Viele Mieter und Vermieter haben es bereits mitbekommen. Ab den 1.7.2024 können Mieter frei wählen, wie sie ihr Fernsehen empfangen wollen. Früher war es für den Vermieter möglich, die Kosten für den Kabelanschluss im Rahmen der Betriebskosten direkt auf dem Mieter zu übertragen, unabhängig, ob der Mieter den Kabelanschluss überhaupt genutzt hat oder nicht.
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