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CO2 Steuer: Was zahlt der Vermieter?

Nebenkosten & Renovierung 31. Januar 2023
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bluedesign / stock.adobe.com

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Das bringt finanzielle Änderungen für Mieter und Vermieter.

Bisher musste der Mieter die CO2-Streuer tragen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss sich der Vermieter nun an den CO2-Abgaben beteiligten. Der Anteil bemisst sich am Kohlendioxidausstoß des Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je schlechter die Energiebilanz, also je mehr CO2 ausgestoßen wird, desto höher ist der zu zahlende Anteil des Vermieters. Dies hat der Gesetzgeber in einem tabellarischen Stufenmodell dargestellt:

Kohlendioxidausstoß des
vermieteten Gebäudes oder der Wohnung
pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Anteil Mieter

Anteil Vermieter

< 12 kg CO2/m2/a

100 %

 0 %

12 bis < 17 kg CO2/m2/a

 90 %

10 %

17 bis < 22 kg CO2/m2/a

 80 %

20 %

22 bis < 27 kg CO2/m2/a

 70 %

30 %

27 bis < 32 kg CO2/m2/a

 60 %

40 %

32 bis < 37 kg CO2/m2/a

 50 %

50 %

37 bis < 42 kg CO2/m2/a

 40 %

60 %

42 bis < 47 kg CO2/m2/a

 30 %

70 %

47 bis < 52 kg CO2/m2/a

 20 %

80 %

> = 52 kg CO2/m2/a

  5 %

95 %

 

Anders sieht es bei der Vermietung von Gewerbegebäuden aus. Hier tragen Mieter und Vermieter die Kosten zu gleichen Teilen (50:50).

Die CO2 Steuer, die jeden betrifft, der mit Gas und Öl heizt, wird seit 2021 stetig angehoben. Infolge des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung aufgrund der Energiekrise wird die geplante Erhöhung für das Jahr 2023 ausgesetzt. Es bleibt bei 30 Euro je Tonne C02 also 9,5 ct/l für Heizöl und 0,7 ct/kWh für Erdgas. Die geplanten Erhöhungen für die Folgejahre verschieben sich somit ebenfalls um ein Jahr.