Keine eigenmächtige Rückführung von vermittelten Tieren durch Tierheim
Für die Durchsetzung und Vollstreckung vertraglicher Ansprüche sind die Gerichte zuständig. Einen etwaigen Anspruch einfach im Wege verbotener Eigenmacht durchzusetzen ist nicht zulässig - keine Selbstjustiz.
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