„Typische Tiergefahr“ vom eigenen Hund mindert Schadensersatz für Hundebiss
Wer als Hundehalter beim Gassigehen mit seinem eigenen Hund von einem fremden Hund gebissen wird, kann Schadensersatz nicht in voller Höhe verlangen. Die „typische Tiergefahr“ des eigenen Hundes wirkt anspruchsmindernd.
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