Keine Eilentscheidung in der Frage: „Hund im Büro zulässig?“
Ist ein Arbeitnehmer berechtigt, seinen Hund mit ins Büro zu nehmen, bedarf es eines triftigen Grundes (z.B. Allergie), an dieser Praxis zu rütteln. Im vorläufigen Rechtsschutz jedenfalls ist ein Welpe nicht aus dem Büro zu entfernen.
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