Trennung: Gemeinsame Wohnung wird der Ehefrau zugewiesen, um rabiaten Ehemann auszusperren
Der Ehemann war im aktuellen Fall zunächst aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen, wollte dann aber wieder einziehen. Allerdings war die Wohnung inzwischen seiner Frau vom Familiengericht zur alleinigen Nutzung zugewiesen worden. Dabei wollte er es nicht bewenden lassen und wehrte sich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg gegen den Beschluss.
Die Ehefrau habe ihn provoziert und wahrheitswidrig behauptet, er habe Geld von ihrem Konto abgehoben. Dennoch: Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Frau ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Mann nicht zuzumuten sei.
Der hatte nämlich auf dem Anrufbeantworter eine erhebliche Drohung hinterlassen und sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung verschafft, indem er die Terrassentür aufgebrochen hatte. Im Gerichtstermin beging der rabiate Mann zudem den Fehler, auf seine frühere Tätigkeit bei einem Einsatzkommando der Polizei hinzuweisen. Daraus schloss das Gericht, dass mit dem Mann nicht zu spaßen ist, dass er seine Drohungen wahrmachen könnte.
Dem Mann könne in dieser Situation zugemutet werden, vorübergehend wieder bei seinen Eltern einzuziehen, bei denen er nach der Trennung bereits für einige Zeit gelebt habe.
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.3.2017, Az. 4 UF 12/17)