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Stiefkindadoption gegen den Willen des leiblichen Vaters nur in absoluten Ausnahmefällen

Familie & Vorsorge 13. August 2020
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Rido / stock.adobe.com

Bringt ein Ehepartner aus einer früheren Beziehung ein Kind mit in die Ehe, kann es der neue Partner adoptieren. Stimmt der leibliche Vater nicht zu, braucht es dafür aber gewichtige Gründe. Schließlich wird die Beziehung zu ihm gekappt.

Eine alleinsorgeberechtigte Mutter heiratete und brachte aus einer früheren Beziehung ein Kind mit in die Ehe. Sie wollte, dass ihr Ehemann nicht nur der Stiefvater ihres Kindes ist, sondern durch die Adoption des Kindes auch rechtlich der Vater wird. Ihre Argumentation: So habe ihr Ehemann zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen des Kindes Entscheidungs- und Informationsrechte.

Der leibliche Vater verweigerte allerdings die Zustimmung. Das zuständige Amtsgericht lehnte deshalb den Antrag ab, weil mit einer Adoption hier keine erheblichen Vorteile für das Kind verbunden seien. Zurecht, wie jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte.

Mit einer Stiefkindadoption seien für die Kinder keine so erheblichen Vorteile verbunden, die eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zum leiblichen Vater rechtfertigen würden. Die sorgeberechtigte Mutter habe bei Bedarf die Möglichkeit, ihren neuen Ehemann zu bevollmächtigen, für das Kind bei Arztbesuchen oder ähnlichem Entscheidungen zu treffen und Informationen zu erhalten. Das müsse reichen.

(OLG Oldenburg, Urteil vom 26.3.2017, Az. 4 UF 33/17).