Umfassende Maskenpflicht am Urlaubsort rechtfertigt kostenlosen Reiserücktritt
Lässt sich absehen, dass am Urlaubsort eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowohl für geschlossene Räume als auch in der Öffentlichkeit besteht, stellt dies einen unvermeidbaren »außergewöhnlichen Umstand« dar.
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