Eingetragene Lebenspartner können zu zweit die Vormundschaft für Pflegekind übernehmen
Das Amtsgericht München gestattet gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, wenn es dem Kindeswohl entspricht, das beide nebeneinander Vormund eines gemeinsamen Pflegekindes sein können. Eine Verweigerung sei eine unzulässige Diskriminierung.
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