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Essensgeld von 3,04 Euro für Mittagessen in Kindertagesstätte sind zu viel

Familie & Vorsorge 17. September 2016
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Essensgeld von 3,04 Euro für Mittagessen in Kindertagesstätte sind zu viel

© WavebreakMediaMicro / fotolia.com

Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, dürfen von Eltern einen Zuschuss zur Mittagessensversorgung der Kinder verlangen. Ein Essensgeld von mehr als drei Euro ohne überzeugenden Kostennachweis ist aber nicht gerechtfertigt.

Kindertagesstätten in Brandenburg sind gesetzlich verpflichtet, eine Versorgung der Kinder mit Mittagessen sicherzustellen. Eltern müssen sich hieran mit einem Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen beteiligen. Im entschiedenen Fall sollten die Eltern ihr Kind bei einem privaten Caterer zu einem Preis von 3,04 Euro pro Mittagessen anmelden. Das ist der zwischen der Stadt Prenzlau und dem Caterer ausgehandelte Endpreis. Das war einem Elternpaar zu viel. Es klagte dagegen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihnen recht. Die Stadt habe nicht dargelegt, dass dieser Betrag den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern entspreche. Deshalb wurde den klagenden Eltern der geforderte Betrag von 1,34 Euro je Mittagessen zugesprochen. Der lag noch unter den Berechnungen der Eltern, wonach von einem Eigenanteil von 1,70 Euro auszugehen sei. Das Gericht hielt diesen Betrag auch nicht für zu gering bemessen.

(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.9.2016, Az. OVG 6 B 87/15)

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