Cannabis für Schwerkranke
Seit dem 10. März 2017 können Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden von ihrem behandelnden Arzt Cannabis-Medikamente (sogenannter „Medizinalhanf“) verordnet bekommen. Sie müssen also künftig keine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr beantragen, um Cannabis-Medikamente legal zu erwerben.
Allerdings müssen andere therapeutische Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft bzw. vom behandelnden Arzt als im Einzelfall nicht angebracht eingestuft worden sein. Die Cannabis-Arzneimittel dürfen zudem nur dann verordnet werden, wenn sie voraussichtlich Schmerzen lindern, die Symptome der Krankheit abschwächen oder die Heilung begünstigen.
Verordnet werden können die Medikamente in der Regel bei Schmerzpatienten, multipler Sklerose oder bestimmten psychischen Erkrankungen.
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen die Kosten für den Medizinalhanf von der Krankenkasse erstattet. Sie müssen sich aber bereit erklären, an einer begleitenden (anonymisierten) Studie teilzunehmen.
Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich – ausschließlich zu therapeutischen Zwecken – um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis – selbst zu medizinischen Zwecken - und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten.