Kundschaft ist auch vor den offiziellen Öffnungszeiten vor Stolperfallen zu schützen
Wer als Geschäftsinhaber seinen Kunden erlaubt, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten einzukaufen, muss mögliche Stolperfallen im Laden aus dem Weg räumen. Doch trifft den Kunden im Fall eines Sturzes ein erhebliches Mitverschulden.
Mehr lesen