Müssen Spaßbieter bei eBay Strafe zahlen?
Für eBay-Verkäufer ein Ärgernis, wenn ein Käufer die Ware am Ende nicht abnimmt. Artikelbeschreibungen enthalten deshalb häufig „Spaßbieter-Klauseln“, wonach für diesen Fall eine Vertragsstrafe fällig wird. Das ist jedoch nicht zulässig.
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