Kein Rückruf nach Kündigung des Mobilfunkvertrags
Mobilfunkanbieter dürfen ihre Kunden nach einer fristgerechten und schriftlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages nicht anrufen, um angeblich offene Fragen zu klären, damit die Kündigung bestätigt wird. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig.
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