Haftet der Paketbote, wenn er ein Paket ungesichert ablegt?
Postzusteller dürfen Sendungen nur dann ungesichert vor der Tür des Empfängers ablegen, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vorliegt (sogenannter „Ablagevertrag“). Andernfalls haftet der Paketzusteller für den Verlust.
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