Partnervermittlung: Vorgeschlagen wird nur ein »geeigneter« Partner
Eine Kundin kann aus elitären Gründen nicht das an eine Partnervermittlungs-Agentur gezahlte Honorar zurückfordern. Es geht bei diesem Vertrag nicht um die Anzahl der Partnervorschläge, sondern darum, einen geeigneten Partner zu finden.
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