Matratzen sind keine Hygieneartikel: Einschränkung des Widerrufsrechts unzulässig
Ein Kaffeefahrtveranstalter darf das Widerrufsrecht für den Kauf einer Matratze nicht dadurch aushebeln, dass er die Ware nach Lieferung sofort auspackt und zugleich den Widerruf von bereits geöffnete Ware in seinen AGB ausschließt.
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