WLAN: BGH bestätigt Abschaffung der Störerhaftung
Das Telemediengesetz 2017 schafft die sogenannte »Störerhaftung« ab. Wer offenes WLAN anbietet, kann nicht mehr abgemahnt werden, wenn der Anschluss für illegale Uploads missbraucht wird. Die Einrichtung von Nutzungssperren ist möglich.
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