Business & Unternehmen
GmbH-Gründung
Mit Smartlaw starten Sie erfolgreich Ihr eigenes Unternehmen!
Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie Ihre GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen.
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Mit Smartlaw erstellen Sie Ihre individuellen Gründungsunterlagen und Verträge in nur wenigen Schritten selbst! Dazu benötigen Sie keinerlei Vorkenntnisse.
Wie das geht?
Der intelligente Frage-Antwort-Dialog stellt Ihnen wie bei einem Anwaltsgespräch einfache Fragen und generiert aus Ihren Antworten das maßgeschneiderte Dokument.
Alle hier angebotenen Dokumente werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt, geprüft und regelmäßig aktualisiert.
Vorgründungsphase
Jedes Unternehmen hat eine Rechtsform. Die bekanntesten sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Auch wenn Sie sich nicht explizit dafür entscheiden, kann eine bestimmte Rechtsform mit der Gründung Ihres Unternehmens automatisch entstehen. Dabei hat die Wahl der Rechtsform oft erhebliche rechtliche, finanzielle und steuerliche Konsequenzen für Sie und Ihr Unternehmen.
Dieses ist schnell gegründet. Bevor Sie jedoch zur Tat schreiten, empfiehlt es sich, Informationen zu sammeln und genauer auf die Gründungsphasen und späteren Verpflichtungen zu schauen.
Passt die Rechtsform zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren strategischen Plänen?
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechtsformfinder, um weitere Informationen zu erhalten.
Erster Schritt: Der Gesellschaftsvertrag
Ihre Daten sind sicher!
Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
Eintrag des Unternehmens in das Handelsregister
Wenn die Gesellschaftsverträge erstellt, das Geschäftskonto eingerichtet und das Stammkapital eingezahlt wurden, dann ist es Zeit, die GmbH oder UG beim Handelsregister anzumelden. Dies tun Sie bei Ihrem zuständigen Registergericht. Mit dem Eintrag im Handelsregister gilt Ihr Unternehmen offiziell als gegründet.
Vereinbarungen der Gesellschafter
Die Gestaltung der internen Organisation einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mittels einer Gesellschaftervereinbarung ist eine Alternative zur Regelung der Gesellschaftsstruktur allein durch den Gesellschaftsvertrag. Durch die Pflicht zu Veröffentlichung des Gesellschaftsvertrages im Handelsregister sind interne Abreden der Öffentlichkeit zugänglich.
Für Gesellschaftervereinbarungen besteht diese Veröffentlichungspflicht nicht. Insofern bleiben die internen Abreden zwischen den Gesellschaftern vertraulich. In der Praxis werden diese Vereinbarungen deshalb auch häufig genutzt.
Alle Gründungsdokumente erhalten Sie im Smartlaw-Tarif
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Bestellung der Geschäftsführer
Die nächsten Schritte
Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.
Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.