Handelsregisteranmeldung Geschäftsführer
Änderungen in der Geschäftsführung Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Fehler bei der Anmeldung können später teure Folgen nach sich ziehen! Erstellen Sie hier einfach, schnell und juristisch korrekt das benötigte Dokument.
Was regelt diese Handelsregisteranmeldung?
- Meldung über den Beschluss der Gesellschafter zur Bestellung eines Geschäftsführers und/oder Meldung über den Beschluss der Gesellschafter zur Abberufung eines Geschäftsführers und/oder
- Meldung der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
- Sie können diese anmeldebedürftigen Vorgänge in einem Dokument kombinieren
- Sie haben verschiedene Möglichkeiten in Hinblick auf die Kombination von Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis
- Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB möglich
- Sie erhalten detaillierte Informationen bei der Erstellung des Dokumentes
- DSGVO-konform
Bitte beachten Sie bei der Handelsregisteranmeldung:
Die ausgedruckte und unterschriebene Handelsregisteranmeldung des Geschäftsführers muss von einem Notar beglaubigt werden.
Erstellen Sie jetzt das Dokument zur An- oder Abmeldung von Geschäftsführern
So funktioniert Smartlaw
- Mit einem intelligenten Frage-Antwort-Dialog erstellen Sie in nur kurzer Zeit eine juristisch richtige Handelsregisteranmeldung
- Alle Inhalte und Formulierungen des Dokuments wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erarbeitet und werden stets auf dem Stand der Rechtsprechung gehalten
- Zahlreiche Praxistipps erleichtern Ihnen die Entscheidungen
- Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument als PDF, DOCX oder RTF zur Einreichung beim Handelsregister
- Einfach ausdrucken & unterschreiben!
Video: So funktioniert Smartlaw
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Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.
Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.
Ihre Daten sind sicher!
Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
Wann wird diese Handelsregisteranmeldung benötigt?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und dient dazu, die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Unternehmens öffentlich, z. B. für Geschäftspartner, zugänglich zu machen. Das Handelsregister soll alle wichtigen Tatsachen eines Unternehmers offenbaren. Jede Änderung einer einzutragenden Tatsache ist daher dem Registergericht anzuzeigen und anzumelden. Hierzu gehört auch die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers.
Handelsregisteranmeldung und benötigte Anlagen
Mit Smartlaw erhalten Sie eine rechtssichere Handelsregisteranmeldung für Gesellschafterbeschlüsse in Hinblick auf die Abberufung oder Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer. Daneben gibt Ihnen das Dokument auch die Möglichkeit, die Amtsniederlegung eines oder mehrerer Geschäftsführer dem Handelsregister zu melden - hierfür ist kein zusätzlicher Gesellschafterbeschluss erforderlich. Alle Dokumente werden selbstverständlich nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gefertigt.
Der Handelsregisteranmeldung sind auch der entsprechende Gesellschafterbeschluss sowie bei der Amtsniederlegung das Amtsniederlegungsschreiben des Geschäftsführers nebst Zugangsbestätigung der Gesellschafter beizufügen.
Sie können hier den erforderlichen Gesellschafterbeschluss für die Berufung und/oder Abbestellung von Geschäftsführern erstellen.
Einbindung des Notars und Beglaubigung der Anmeldung
Der Weg zum Notar ist für Sie bei einer Handelsregisteranmeldung unumgänglich. Die Handelsregisteranmeldung muss durch einen Notar beglaubigt werden. Dem Notar kann der finale Entwurf der Anmeldung vorgelegt werden. In so einem Fall braucht der Notar nur die Unterschrift(en) zu beglaubigen. Ohne Beglaubigung unterbleibt die Eintragung in das Handelsregister!
Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
Dieses Dokument geht davon aus, dass der Geschäftsführer sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat. Bei der Amtsniederlegung ist der Handelsregisteranmeldung das Amtsniederlegungsschreiben des Geschäftsführers nebst Zugangsbestätigung der Gesellschafter beizufügen.
Abberufung eines Geschäftsführers
Dieses Dokument geht davon aus, dass bei der Abberufung des Geschäftsführers / der Geschäftsführer auf einen Zeitpunkt in der Zukunft das entsprechende künftige Datum schon eingetreten ist.
Die Abberufung des Geschäftsführers führt nicht zwangsläufig zur Beendigung seines Anstellungsvertrages. Auch muss die Abberufung dem Geschäftsführer bekanntgegeben werden, sofern er bei der Beschlussfassung nicht anwesend war. Gegebenenfalls ist daher eine gesonderte Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages notwendig. Dazu können Sie die ordentliche (fristgerechte) Kündigung oder außerordentliche (fristlose) Kündigung nutzen.
Die Angabe des Geburtsdatums sowie des Vor- und Nachnamens des abzuberufenden Geschäftsführers sollte unbedingt fehlerfrei sein. Weichen die Angaben von denen im Personalausweis und den im Gesellschafterbeschluss angegebenen Angaben ab, kann das Handelsregister die Anmeldung unter Umständen ablehnen. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Angaben.
Neben dem Gesellschafterbeschluss über die Abberufung muss dem betroffenen Geschäftsführer seine Abberufung bekanntgegeben werden. Eine solche Kundgabe ist nicht nötig, wenn der Geschäftsführer bei der Beschlussfassung anwesend ist.
Bestellung eines Geschäftsführers
Dieses Dokument geht davon aus, dass bei der Bestellung des Geschäftsführers / der Geschäftsführer auf einen Zeitpunkt in der Zukunft das entsprechende künftige Datum schon eingetreten ist.
Die Bestellung des Geschäftsführers ist nicht mit dessen Anstellung gleichzusetzen. Neben der Bestellung ist daher grundsätzlich auch an den Abschluss eines Geschäftsführeranstellungsvertrages zu denken. Bitte beachten Sie auch hier, dass die Angaben des neu zu bestellenden Geschäftsführers unbedingt fehlerfrei sein sollten. Bitte gleichen Sie – um Probleme zu vermeiden – die Angaben mit dem Ausweispapier und den im Gesellschafterbeschluss angegebenen Daten ab.
Neben dem Gesellschafterbeschluss über die Bestellung muss die Bestellung gegenüber dem Bestellten erklärt werden und der Bestellte muss die Übernahme seines Amtes annehmen. Mit dieser Annahme wird die Organstellung des Geschäftsführers begründet, d. h. der Bestellte wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft. Eine spätere Handelsregisteranmeldung der Bestellung hat nur deklaratorische Wirkung.