Vermieten & Immobilien
Geschäftsräume vermieten
Haben Sie gewerblich nutzbare Räume zu vermieten? Für Büros, Lagerhallen, Einzelhandelsflächen oder Gastronomieräume stehen Ihnen spezielle Gewerbemietverträge zur Verfügung.
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Mietverträge für Gewerberäume
Lagerfläche vermieten
Bei der Gestaltung von Gewerbemietverträgen sind die Mietparteien weitestgehend frei. Hier gibt es weniger Regelungen im Mietrecht als bei der Vermietung von Wohnraum. Dennoch sollte Ihr Mietvertrag alle relevanten Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter enthalten.
Bitte beachten Sie: Der Vertrag ist als Basismietvertrag für die Vermietung eines freistehenden Gebäudes zur alleinigen Nutzung durch den Mieter für den Betrieb einer Lagerhalle (ohne Produktion, Vertrieb) gestaltet. Ein anderer Nutzungszweck ist daher ebenso wie eine Inventarvermietung nicht vorgesehen.
Alle Mietverträge erhalten Sie im Smartlaw-Tarif
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Mietaufhebungsvertrag für Gewerberäume
Für den Fall, dass sich Vermieter und Mieter darüber einig sind, das Mietverhältnis zu beenden, ist ein schriftlicher Aufhebungsvertrag sinnvoll. Eine solche Vereinbarung kommt sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Gewerbemietverträgen in Betracht. Im Gegensatz zu einer Kündigung müssen dabei keine Kündigungsfristen berücksichtigt werden.
Auch Verträge mit einer Mindestmietdauer können dadurch frühzeitig beendet werden. Die Mietparteien können den Beendigungszeitpunkt individuell bestimmen. Außerdem können zahlreiche weitere Vereinbarungen, etwa zu Entschädigungen, Abfindungen oder Schönheitsreparaturen, getroffen werden.
Welche Angaben benötigen Sie für diesen Aufhebungsvertrag?
- Die korrekte Bezeichnung aller Vertragsparteien
- Unterzeichnungsdatum des Mietvertrages
- Das gewünschte Datum der Beendigung des Mietverhältnisses
Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter
Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.
Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.
Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.
Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.