Direkt zum Inhalt

Ehe für alle!

Seit dem 1. Oktober 2017 ist es Realität: Die Ehe wird auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird damit zum Auslaufmodell und die Ehe zum Regelfall für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Wir haben aus diesem Grund alle bestehenden Dokumente für verschiedengeschlechtliche Ehen auch für gleichgeschlechtliche Ehen angepasst und zudem eine Checkliste erstellt, anhand derer Sie prüfen können, was eine Umwandlung Ihrer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe für Sie konkret bedeutet.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln

Neu können gleichgeschlechtliche Paare eine vollwertige Ehe schließen, mit allen Rechten und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche Paare. Die eingetragene Lebenspartnerschaft brachte bisher zwar die gleichen Pflichten wie eine Ehe, nicht jedoch die gleichen Rechte. Die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften werden aber nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Die eingetragenen Lebenspartner müssen selbst aktiv werden und eine Umwandlung ihrer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine vollwertige Ehe beantragen.

Mit dieser Checkliste erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Umwandlung erforderlich sind und welche Rechtsfolgen die Umwandlung für Sie hat. Diese Informationen sind insbesondere wichtig für Bereiche, in denen eingetragene Lebenspartnerschaften nicht schon immer den Ehen gleichgestellt waren. Dies betrifft das Ehegattensplitting, den Versorgungsausgleich, die Grunderwerbsteuer und schließlich auch den Familienzuschlag für Beamte, Richter und Soldaten.

Ehevertrag

Mit der “Ehe für alle” ist es nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine normale Ehe einzugehen und somit auch einen normalen Ehevertrag abzuschließen. Auch ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nun möglich, gemeinsam Kinder zu adoptieren - die Möglichkeit einer Stiefkindadoption bleibt aber selbstverständlich erhalten. Mit dem Ehevertrag von Smartlaw können Sie sich bereits vor oder während einer Ehe für den Scheidungsfall absichern.

Ehegattentestament

Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist es für gleichgeschlechtliche Paare nun genau wie für Ehepaare möglich, ein Ehegattentestament zu erstellen. Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie ein solches Testament errichten. Das Ehegattentestament ist insbesondere für gleichgeschlechtliche Ehegatten geeignet, die schnell ein Testament errichten und dabei das Wichtigste regeln wollen.

Geschiedenentestament

Sollte es schließlich zur Scheidung kommen, können Sie mit Smarlaw ein Geschiedenentestament erstellen. Dies ist immer dann zu empfehlen, wenn Sie mit Ihrem geschiedenen Ehegatten gemeinsame Kinder haben oder Ihr geschiedener Ehegatte das Sorgerecht für Kinder hat, die Sie im Testament als Erben einsetzen wollen. In solchen Konstellationen kann es nämlich dazu kommen, dass Ihr geschiedener Ehegatte über die Kinder Kontrolle über Ihr Erbe und damit Ihr Vermögen erlangt. Das Testament von Smartlaw ist so kontruiert, dass dies verhindert wird. 

Video: So funktioniert Smartlaw