Mülltonnen müssen zur Abholung auf dem Bürgersteig gestellt werden
Ein Grundstückeigentümer kann dazu verpflichtet werden, seine Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen (z.B. gestaltet sich deren Abholung vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter wiederholt zugeparkt wurden).
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