Grundstückseigentümer haftet nicht für Schäden durch herabfallende Walnüsse
Grundstückseigentümer haften nicht für Schäden durch Walnussbäume, deren Äste über die Grundstücksgrenze ragen. Wer unter einem Nussbaum parkt, trägt das allgemeine Lebensrisiko, dass im Herbst der Baum seine Früchte verliert.
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