Nachbarklage: Streitschlichtung ist auch bei Ausschlussfristen zwingend
Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in einem Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, die innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist mit der Klage geltend zu machen sind, unterliegen der obligatorischen Streitschlichtung.
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