WEG: Kein Anspruch auf Aufzug
Ein Wohnungseigentümer darf im Treppenhaus nur dann einen Personenaufzug einbauen, wenn alle anderen Wohnungseigentümer zustimmen. Das gilt auch dann, wenn er die Kosten übernimmt, gehbehindert und auf den Aufzug angewiesen ist.
Mehr lesen