Aufhebungsvertrag nur bei sofortiger Annahme – ist das erlaubt?
Der Aufhebungsvertrag ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber der Bitte des Arbeitnehmers für einen längere Bedenkzeit nicht nachkommt. Der Arbeitgeber darf das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages somit von einer sofortigen Annahme durch den Arbeitnehmer abhängig machen.
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