Beleidigung auf Facebook mittels Emojis rechtfertigt keine Kündigung
Wer einen Vorgesetzten auf Facebook per Emoticon als „fettes Schwein“ betitelt, dem droht nicht unbedingt eine (außer-)ordentliche Kündigung. Sein Verhalten muss zunächst abgemahnt werden. Die Umgangsformen in sozialen Netzwerken sind rüde.
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