Ehewohnungszuweisungsverfahren: Ausgezogener Ex-Partner muss an Entlassung aus dem Mietvertrag mitwirken
Anlässlich ihrer Scheidung beantragte eine Ehefrau im April 2020 die Überlassung der Ehewohnung an sich. Zwar war der Ehemann grundsätzlich damit einverstanden. Er weigerte sich aber mitzuhelfen, durch eine entsprechende Vereinbarung aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, obwohl der Vermieter ihm die Möglichkeit angeboten hatte.
Es kam zum Ehewohnungszuweisungsverfahren vor Gericht. Das ging zugunsten der Frau aus. Da der Mann sich geweigert habe, an seiner Entlassung aus dem Mietvertrag mitzuwirken, musste jetzt der Mietvertrag den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen durch Gerichtsbeschluss angepasst werden.
OLG Hamburg, Beschluss vom 3.12.2020, 12 UF 131/20