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Ehewohnungszuweisungsverfahren: Ausgezogener Ex-Partner muss an Entlassung aus dem Mietvertrag mitwirken

Familie & Vorsorge 19. Mai 2021
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vchalup / stock.adobe.com

Wer nach einer Trennung die gemeinsame angemietete Ehewohnung verlässt, muss mit dem Vermieter und dem in der Wohnung verbliebenen Partner zusammenarbeiten. Wer das verweigert, kann auf Zustimmung zur Vertragesänderung verklagt werden.

Anlässlich ihrer Scheidung beantragte eine Ehefrau im April 2020 die Überlassung der Ehewohnung an sich. Zwar war der Ehemann grundsätzlich damit einverstanden. Er weigerte sich aber mitzuhelfen, durch eine entsprechende Vereinbarung aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, obwohl der Vermieter ihm die Möglichkeit angeboten hatte.

Es kam zum Ehewohnungszuweisungsverfahren vor Gericht. Das ging zugunsten der Frau aus. Da der  Mann sich geweigert habe, an seiner Entlassung aus dem Mietvertrag mitzuwirken, musste jetzt der Mietvertrag den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen durch Gerichtsbeschluss angepasst werden.

OLG Hamburg, Beschluss vom 3.12.2020, 12 UF 131/20