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Umgangsrecht: außergerichtlicher Einigungsversuch mithilfe des Jugendamtes nicht zwingend

Familie & Vorsorge 14. April 2021
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snowing12 / stock.adobe.com

Wenn ein Kindsvater sein Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen will, muss er sich nicht zunächst an das zuständige Jugendamt wenden, um mit der Kindsmutter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Er kann den Antrag bei Gericht sofort stellen.

Das Amtsgericht Ludwigshafen hatte im September 2020 den Umgangsantrag eines Kindesvaters abgelehnt. Erst müsse er versuchen, mithilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung mit der Mutter zu treffen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah das anders.

Die gerichtliche Klärung des Umgangsrechts sei nicht davon abhängig, dass der Kindesvater zuvor eine außergerichtliche Lösung unter Mithilfe des Jugendamts versucht. Die Zurückweisung des Antrags ohne weitere Sachaufklärung sei unzulassig, das verstoße gegen die Im Umgangsverfahren bestehende Pflicht zur Amtsermittlung.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020, 2 UF 139/20