Trennung: Ehefrau hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Hundes zwei Jahre nach Auszug
Ein Ehepaar aus Osnabrück hatte Hund „Dina“ im Jahr 2013 erworben. Anfang Januar 2016 trennten sich die Eheleute. Die Frau verzog nach Schleswig-Holstein. Der Hund blieb beim Herrchen. Im Jahr 2018 wollte die Frau ihren Mann auf Herausgabe des Hundes verklagen und beantragte dafür Prozesskostenhilfe. Ohne Erfolg mangels Erfolgsaussichten, wie das Oberlandesgericht Oldenburg feststellte.
Der
OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.8.2018, Az. 11 WF 141/18