Flugreise: Keine Ausgleichszahlungen bei Terminal-Ausfall
Flugpassagiere, die von einer mehrstündigen Verspätung betroffen sind, haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung, wenn ein Systemausfall am Abflugterminal diese Flugverspätung verursacht hat.
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