Bäckereien mit Cafébetrieb dürfen sonntags länger Brötchen verkaufen
Im Streit um Ladenöffnungszeiten hat das OLG München entschieden: Bäckereien dürfen ihre Backwaren an Sonn- und Feiertagen länger als drei Stunden im sogenannten „Straßenverkauf“ verkaufen, sofern sie ein Café betreiben.
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