Banken müssen beim Kontowechsel helfen
Wollen Sie Ihre Bank wechseln, weil zum Beispiel eine andere Bank für Sie deutlich günstigere Konditionen bietet, stehen Sie zunächst vor der Frage, was mit den Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen geschieht, durch die regelmäßig Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.
Banken und Sparkassen sind jedoch gerade im Hinblick auf diese Hürden gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim Umzug Ihres Kontos zu helfen (§§ 20 bis 26 ZKG). So hat das neue Kreditinstitut Sie dabei zu unterstützen, regelmäßige Zahlungsempfänger, wie beispielsweise Ihren Vermieter, Energieversorger oder auch das Fitnessstudio, über Ihre neue Kontoverbindung zu informieren. Wenn die neue Bank die Information der Zahlungspartner nicht selbst übernimmt, was heutzutage viele Kreditinstitute kostenfrei anbieten, so hat sie Ihnen jedenfalls entsprechende Musterschreiben zur Verfügung zu stellen (vgl. www.bafin.de »Kontenwechsel«).
Die neue Bank muss außerdem Daueraufträge auf Ihrem neuen Girokonto innerhalb von sieben Bankarbeitstagen einrichten, sofern Ihr alle erforderlichen Daten hierzu vorliegen. Diese Daten wiederum hat Ihre »alte Bank« ebenfalls innerhalb von sieben Tagen bereitzustellen – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Bank darum gebeten haben.
Beachten Sie: Ihre Bank muss das alte Konto nur dann schließen, sofern es nicht »im Minus« ist. Sorgen Sie also zunächst für ein ausgeglichenes Konto!