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Versandhandel: Keine Warensendung ohne Bestellung

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 21. Mai 2018
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Versandhandel: Keine Warensendung ohne Bestellung

© Patrick Daxenbichler / stock.adobe.com

Ein Versandhändler hatte Verbrauchern ohne vorherige Bestellung Münzen und/oder Briefmarken gesendet und zur Rücksendung oder Bezahlung der Warenlieferung aufgefordert. Diese Geschäftspraxis ist wettbewerbswidrig und zu unterlassen.

Die BTN Versandhandel GmbH hatte einem Verbraucher im Jahr 2017 den »Gedenkfolder Martin Luther – 500 Jahre Reformation« mit zwei Münzen und einer Briefmarke zugesandt. Der Mann hatte jedoch gar nichts bei der Firma bestellt.

Das Unternehmen legte der Warensendung ein Schreiben bei. Darin hieß es: »Bei Nichtgefallen der Ware senden Sie diese bitte an uns zurück. Sofern Ihnen die Ware zusagt, überweisen Sie bitte den genannten Betrag (hier: € 69,95) bis zum (…).«

Da der Kunde die nicht bestellte Ware weder bezahlte noch zurücksandte, erhielt er weitere Zahlungsaufforderungen des Unternehmens. Er wandte sich an die Verbraucherschützer. Diese gingen gegen diese Versandpraxis vor. Sie sahen darin einen Wettbewerbsverstoß und mahnten das Unternehmen ab.

Vor dem Landgericht Hildesheim hat der Versandhändler den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es gilt: Keine Warensendung ohne Bestellung!

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder eine Aufforderung zur Rücksendung derselben stellt eine unlautere und unzumutbare Belästigung des Verbrauchers dar. Das Versenden unbestellter Waren ist deshalb zu unterlassen.

LG Hildesheim, Anerkenntnisurteil vom 11.4.2018, 11 O 7/18

Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp: Fernabsatz: Rechtliche Besonderheiten beim Versandhandelskauf