Urlaubsansprüche aus der Elternzeit dürfen gekürzt werden
Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber zulässigerweise gekürzt werden – unter Umständen bis auf null, wenn er das dem Beschäftigten zuvor mitteilt.
Mehr lesen