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Wer eine Rechnung zu Recht oder zu Unrecht nicht bezahlt, läuft Gefahr, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu bekommen. Schuldner und Gläubiger müssen wissen, wie der Ablauf des Verfahrens ist. So gilt es, die Fristen genau zu beachten. Gibt keiner nach, kommt es zum Zivilprozess. Die Vorgänge sollten Sie gut kennen, um zu verstehen, was Ihr Anwalt macht.
Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Für Konflikte aus dem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig. Dabei kommen nicht nur Kündigungen in Betracht. Handelt es sich aber um eine Kündigung, sind unbedingt die Fristen einzuhalten. Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht besteht aus Güteverhandlung und Kammertermin. Informieren Sie sich ebenfalls über Ihre Rechtsmittel.
Mehr lesenIhre Rechte im Umgang und bei Ärger mit Behörden
Wer etwas von einer Behörde will, sollte sich gleich an die zuständige Behörde wenden und sich auf den Termin gut vorbereiten. Handelt es sich um ein Beratungsgespräch fallen keine Kosten an. Anders ist das bei Genehmigungen oder Ausstellung von Ausweisen. Wenn die Behörde eine Entscheidung trifft, bekommen Sie einen Bescheid. Hiergegen kann Widerspruch eingelegt werden.
Mehr lesenRechnung, Mahnung & Co. – Geldforderungen außergerichtlich geltend machen
Was Sie über Rechnungen, Zahlungsverlangen, überfällige Forderungen und Ratenzahlungen wissen müssen. Wann entscheiden Sie sich für einen Anwalt, wann für ein Inkassobüro?
Mehr lesenWenn es ums Geld geht – das gerichtliche Mahnverfahren
Einleitung des Verfahrens, Zustellung des Mahnbescheids, Widerspruch und Zwangsvollstreckung – was Sie zu der Durchführung eines Mahnverfahrens wissen müssen.
Mehr lesenWas kostet ein Rechtsstreit?
Anwalts- und Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert, nach dem Tätigkeitsaufwand und nach dem Anwaltshonorar. Je nachdem, ob Sie rechtsschutzversichert sind, der Fall vor Gericht geht oder es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, rechnet der Anwalt anders ab. Beachten Sie, dass Sie mit den Gerichtskosten in Vorleistung treten müssen. Hier hilft die Tabelle zum Kostenrisiko.
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