Mieter verweigern neuem Eigentümer die Wohnungsbesichtigung: Kündigung!
Vermieter haben neben dem notwendigen Betretungsrecht auch ein Besichtigungsrecht. Und zwar dann, wenn sie einen triftigen Grund haben, die Wohnung zu inspizieren. Der Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung liefert so einen Grund.
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