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Wer haftet wie bei einer Hunde-Rauferei?

Haustier 21. Oktober 2019
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Ines Meier / stock.adobe.com

Gehen zwei nicht angeleinte Hunde aufeinander los und wird bei Rauferei ein Hundehalter gebissen, kommt es für die Haftungsfrage nicht unbedingt darauf an, welcher Hund zugebissen hat. Unter Umständen trifft beide Halter eine Teilschuld.

Eine Hundehalterin ging im Juni 2016 mit ihrem Retriever in Mannheim am Rhein spazieren. Der Hund war nicht angeleint. Sie begegnete dabei einem anderen Hundehalter, der seinen Schäferhund ebenfalls freilaufen ließ. Beide Hundehalter versuchten vergeblich, ihre Hunde festzuhalten, die Hunde kämpften miteinander. Dabei wurde die Frau in die Hand gebissen. Sie zog sich eine offene Mittelhandfraktur zu und wurde operiert. Dabei erlitt sie noch am selben Tag eine Lungenembolie und einen schweren Schlaganfall. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von € 50.000,- vom Halter des Schäferhundes.

In erster Instanz bekam sie in vollem Umfang Recht. Der Hundehalter habe seinen Schäferhund nicht unter Kontrolle gehabt. Die Aggressivität des Hundes sei bekannt gewesen. Er hafte auch für die atypischen Folgen des Hundebisses.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bewertete in der Berufung die Dinge jedoch anders. Es reduzierte den Schadensersatz auf die Hälfte. Die Frau bekam € 25.000,- zugesprochen.

Begründung: Kämpfen zwei nicht angeleinte Hunde miteinander und wird dabei ein Hundehalter gebissen, kommt es nicht unbedingt darauf an, welcher Hund zugebissen hat. Unter Umständen trifft beide Halter eine Teilschuld. Denn beide Hundehalter sind gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausgeht.

Beide Hunde und ihre Rauferei miteinander waren ursächlich für die Verletzung der Hundehalterin. Die Hundehalter haften in diesem Fall jeweils hälftig. Denn es konnte nicht mehr konkret rekonstruiert werden, wie es zu dem Hundebiss kam. Die Aussagen der beiden Hundehalter unterschieden sich. Die Frau gab an, sie habe ihren Hund am Halsband festgehalten und der Hund des Angeklagten sei auf sie zugelaufen und habe sie gebissen. Der Mann wiederum behauptete, die Hundehalterin habe versucht, die raufenden Hunde mit bloßen Händen voneinander zu trennen und sei dabei gebissen worden.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.9.2019, 7 U 24/19