Hitze am Arbeitsplatz: Wie heiß darf es werden?
Welche gesetzlichen Schutzvorschriften bestehen?
Konkrete gesetzliche Vorschriften über einzuhaltende Temperaturen am Arbeitsplatz bestehen nicht. Ganz allgemein ist in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt, dass in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit für „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ gesorgt werden muss. Konkretisiert werden die konkreten Anforderungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Dort werden die Obergrenzen der Temperaturen festgelegt, die Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zuzumuten sind. Danach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei hohen Raumtemperaturen?
Der Arbeitgeber muss gemäß seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können. Wenn die Lufttemperatur in Arbeitsräumen und auch die Außentemperatur über 26 Grad liegen, „soll“ der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten),
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung),
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben),
- Lüftung in den frühen Morgenstunden,
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung,
- Lockerung der Bekleidungsregelungen,
- Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser).
Ab 30 Grad wird aus dem „Soll“ ein „Muss“; der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, durch die beschriebenen Maßnahmen die Wärmebelastung zu mindern.
Wenn die Lufttemperatur im Raum 35 Grad überschreitet, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische (z. B. Luftduschen) oder organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) als Arbeitsraum nicht geeignet.
Kann der Arbeitnehmer bei zu hohen Raumtemperaturen die Arbeit verweigern?
Einen generellen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht. Wenn allerdings die Lufttemperatur im Raum 35 Grad überschreitet, kann der Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen die Arbeit verweigern, wenn der Arbeitgeber die vorgegebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ergreift. In diesem Fall ist der Arbeitsplatz für die Zeit der Temperaturüberschreitung nicht mehr als solcher geeignet. Den Nachweis von gesundheitlichen Beeinträchtigungen muss der Arbeitnehmer durch ein ärztliches Attest führen.
Achtung: Dass der Arbeitnehmer wegen der hohen Temperaturen im Arbeitsraum gesundheitlich beeinträchtigt wird, muss er beweisen. Legt der Arbeitnehmer aus diesem Grund die Arbeit nieder und kann er den entsprechenden Nachweis nicht führen, riskiert er eine Abmahnung, unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung.
Welche Pflichten hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat zu überprüfen, ob die gesetzlichen Bedingungen für den Arbeitsplatz eingehalten werden. In diesem Zusammenhang kann er vom Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte verlangen. Unterstützung gibt es auch von den Fachleuten für Arbeitssicherheit.
Werden die gesetzlichen Grenzwerte überschritten (z. B. die 30-Grad-Grenze), muss der Betriebsrat zum Schutz des Arbeitnehmers die erforderlichen Maßnahmen verlangen. Bei der Auswahl der Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen.
Besondere Pflichten obliegen dem Betriebsrat bei der Überschreitung der 26-Grad-Grenze, wenn Arbeitnehmer schwere körperliche Arbeit verrichten oder besondere Schutzkleidung tragen müssen. In diesem Fall muss der Betriebsrat gegebenenfalls weitere Maßnahmen verlangen, gegebenenfalls auch Tätigkeiten mit geringerer Arbeitsschwere in kühleren Räumen.
Welche besonderen Vorschriften gelten für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen?
Schwangere und stillende Mütter genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Sie dürfen nach dem Mutterschutzgesetz nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen die Hitze zu gesundheitlichen Problemen führt. Ist der Arbeitsplatz nicht gesundheitsgerecht gestaltet, können Schwangere und stillende Mütter die Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots verlangen. Die Gesundheitsbeeinträchtigung muss in einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
Besonderer Schutz für Bauarbeiter
Wenn die Baugrube sich in einen Glutofen verwandelt, sind spezielle Schutzmaßnahmen gefragt: Baufirmen müssen ihre Mitarbeiter vor direkter Sonneneinstrahlung schützen, etwa mit Sonnensegeln oder Mützen. Arbeitgeber, die es mit ihren Maurern und Trockenbaumonteuren gut meinen, spendieren darüber hinaus Wasser und Sonnencreme.