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Erbe muss Miterben bei alleiniger Nutzung einer Nachlassimmobilie Geld zahlen

Erben & Schenken 28. Mai 2019
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frittipix / stock.adobe.com

Bewohnt einer von mehreren Miterben alleine und mietfrei ein Haus, das zum Nachlass gehört, können die anderen Miterben die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung verlangen. Es reicht eine informelle Mehrheitsentscheidung.

Eine Erbengemeinschaft war unter anderem Eigentümerin einer von einem Miterben allein bewohnten Haushälfte geworden. Mit anwaltlichem Schreiben verlangten die anderen Miterben nun von ihm eine Nutzungsentschädigung für das mietfreie Wohnen in dem Haus. Der Mann wehrte sich dagegen. Er argumentierte, er hätte bei der Entscheidung, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, mitbestimmen müssen.

Das sah man beim Oberlandesgericht Rostock anders. Das Einfordern einer Nutzungsentschädigung sei hier Teil einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung und stehe den Miterben zu. Die Stimmenmehrheit für Beschlüsse zur Verwaltung richte sich nach der Größe der Erbanteile. Da die anderen Miterben mit 6/10 am Nachlass beteiligt seien, hätten sie die Mehrheit und seien damit beschlussfähig. Für die Beschlussfassung selbst sehe das Gesetz keine bestimmte Form vor. Die Stimmabgabe könne jederzeit, gleichzeitig oder nacheinander, ausdrücklich - schriftlich oder mündlich - oder konkludent erfolgen. In ihrem Anwaltsschreiben hätten die Miterben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie das kostenlose Wohnen nicht akzeptieren.

OLG Rostock, Beschluss vom 19.3.2018, 3 U 67/17