Pfand ist auch bei zerdrückten Einwegdosen zu erstatten
Supermärkte müssen auch zerdrückte und beschädigte Einwegdosen zurücknehmen, wenn sie als pfandpflichtig erkennbar sind. Das Verpackungsgesetz stellt keine Anforderungen an den Zustand der Pfanddosen, die zurückgegeben werden.
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