Mobilfunkvertrag: Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung
Ein Kontaktversuch des Mobilfunkbetreibers entgegen eines ausdrücklichen Kundenwunsches stellt eine unzulässige Kundenwerbung dar. Es dürfen keine Anschreiben nach der Kündigung versendet werden, um angeblich offene Fragen zu klären.
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